Vereinsmitglied werden

Sie haben Interesse, sich in unseren Verein einzubringen und aktiv an dessen Alltag teilzunehmen?

Hier folgen nun alle wichtigen Informationen sowie der Antrag auf Mitgliedschaft.

Diesen bitte per Email an uns.

Informationen zur Mitgliedschaft

Stand 2021-12


Vereinsstallordnung

- Vereinsmitgliedern ist es gestattet innerhalb der Öffnungszeiten und unter Anwesenheit Vorstandsmitgliedern oder deren Stellvertretung das Vereinsgelände zu

- besuchen.

Auf dem gesamten Vereinsgelände besteht Anleinpflicht für Hunde. Sie sind von Reitplatz, Koppeln und Longierzirkel fernzuhalten.

- Unbefugten ist es untersagt die Tierkoppeln ohne entsprechende Absprache und Begleitung zu betreten.

- Jedes Vereinsmitglied welches die Vereinsanlage nutzt ist mitverantwortlich für den Zustand der Anlage. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen.

- Das Füttern der Tiere ist Unbefugten untersagt.

- Weidetore sowie Paddock sind nach Benutzung immer wieder richtig zu verschließen.

- Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

- Unbefugten ist das betreten der Sattelkammer, der Futterkammer und den privaten

Wohnwagen untersagt.

- Bauliche Veränderungen sind nicht gestattet.

- Diese Ordnung ist von allen einzuhalten.



Öffnungszeiten

Das Vereinsgelände ist grundsätzlich in den Sommermonaten von 9-20 Uhr und in den Wintermonaten von 9-16 Uhr geöffnet.

Veränderte Öffnungszeiten an Feiertagen und unter Absprache mit dem Vorstand.



VereinsmitglIedschaft

Aktiven Vereinsmitgliedern ist es gestattet das Vereinsgelände jeder Zeit zu besuchen und an den alltäglichen Vereinsaufgaben teilzunehmen.

Zusätzlich zum monatlichen Mitgliedsbeitrag, unterstützen sie den Verein mit einer Arbeitsstunde für den Erhalt und die Erweiterung seiner Infrastruktur.

Bei der jährlichen Mitgliederversammlung ist es ihnen gestattet teilzunehmen. Mitglieder ab 18 Jahren sind stimmberechtigt.

 

Passive Vereinsmitglieder unterstützen den Verein mit ihrem Monatsbeitrag und können alle Angebote des Vereins nutzen.

Bei der jährlichen Mitgliederversammlung ist es ihnen gestattet teilzunehmen. Mitglieder ab 18 Jahren sind stimmberechtigt.



AnspreChpartner:innen

- Haben sie Fragen an den Vereinsvorstand, dann nutzen sie bitte die E-Mail-Adresse derelfenhof@gmail.com

- Wenn sie dem Verein eine Spende (Geld- oder Sachspende) zukommen lassen wollen, freuen wir uns sehr. Wenden sie sich dazu bitte an ein Vorstandsmitglied. Sie erhalten auf Wunsch eine Spendenquittung. Schreiben Sie hierfür bitte eine Email an derelfenhof@gmail.com



Mitglieder unterstützen den verein mit arbeitsstunden

Aktive Vereinsmitglieder unterstützen den Verein mit einer Arbeitsstunde pro Monat ihrer Mitgliedschaft im aktuellen Kalenderjahr.

 

- Die Arbeitsstunden werden in der Regel bei den vom Verein organisierten Arbeitseinsätzen erbracht. Angestrebt wird, dass einmal im Quartal ein Arbeitseinsatz organisiert wird, so dass es für alle ausreichend Gelegenheiten gibt, die Stunden zu leisten.

- Individuelle Arbeiten sind außerhalb dessen nach Absprache ebenfalls möglich.

- Stallarbeit wird nicht zu den Arbeitsstunden gezählt.

- Aktive Mitglieder ab 14 Jahren können die Arbeitsstunden selbst erbringen.

- Aktive Mitglieder unter 14 Jahren können gern mithelfen, gezählt werden für diese Mitglieder jedoch nur die Arbeitsstunden, die von den gesetzlichen Vertreter:innen und/oder nach Absprache von Verwandten und Freunden der Familie geleistet werden.

- Die erbrachten Arbeitsstunden sind auf den vom Verein ausgelegten Anwesenheitslisten namentlich einzutragen.

- Die Abrechnung der Arbeitsstunden erfolgt jeweils zum Anfang des neuen Kalenderjahres, bei Kündigung der Vereinsmitglieder mit der Schlussrechnung.



KündIgung

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung, Ausschluss, Streichung oder Tod. Die Mitgliedschaft ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres an den Vorstand zu richten.

 

Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied dem Zweck oder der Satzung des Vereins zuwiderhandelt oder sich vereinsschädigend verhält oder den Vereinsfrieden/ Hausfrieden stört oder vorsätzlich den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.



Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft vom Verein zweckbestimmt erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten, werden an keinen Dritten übermittelt.



Download
Antrag auf Mitgliedschaft
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